Reihenstand | 98,- |
Eckstand | 113,- |
Kopf-/Inselstand | 128,- |
Information zur Registrierkassenpflicht für Messeaussteller
Es besteht KEINE Verpflichtung, die Einnahmen vor Ort direkt mit einer Registrierkassa zu verbuchen, allerdings besteht eine Belegerteilungspflicht vor Ort
Information zur
Registrierkassenpflicht
Verkauf von Waren durch EU-Aussteller/Nicht-EU-Aussteller auf österreichischen Messen
Verkauft ein ausländischer Unternehmer ohne Sitz und Betriebsstätte (Messestand ist keine Betriebsstätte) Waren egal welcher Art, auf österreichischem Staatsgebiet, so ist dieser Verkauf in Österreich der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Informationsblatt zur Umsatzsteuerpflicht
für ausländische AusstellerInformation des Bundesministeriums
zur Steuerpflicht